Ab dem 1. Oktober 2022 gilt durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bundesweit wieder die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) in Arztpraxen.
Das Tragen einer medizinischen Maske ist dann nicht mehr ausreichend.
Die Corona-Verordnung bzgl. Maskenpflicht in Arztpraxen gilt vorerst bis zum 07. April 2023 verlängert.